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   BFH, 04.11.2008 - VII B 54/08   

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https://dejure.org/2008,9453
BFH, 04.11.2008 - VII B 54/08 (https://dejure.org/2008,9453)
BFH, Entscheidung vom 04.11.2008 - VII B 54/08 (https://dejure.org/2008,9453)
BFH, Entscheidung vom 04. November 2008 - VII B 54/08 (https://dejure.org/2008,9453)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls; Darlegung der Gehörsverletzung

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 423
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Auszug aus BFH, 04.11.2008 - VII B 54/08
    Die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels einer Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) erfordert Angaben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen, obwohl der Kläger selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; schließlich, welches genaue Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93).
  • BFH, 22.09.1992 - VII R 43/92

    Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters

    Auszug aus BFH, 04.11.2008 - VII B 54/08
    Die behauptete Divergenz zu dem Senatsurteil vom 22. September 1992 VII R 43/92 (BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203) ist weder schlüssig dargelegt noch besteht sie.
  • BFH, 18.06.2001 - II B 129/00

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht, Nichtberücksichtigung unstreitigen

    Auszug aus BFH, 04.11.2008 - VII B 54/08
    Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juni 2001 II B 129/00, BFH/NV 2001, 1292).
  • BFH, 19.11.2002 - X B 78/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 04.11.2008 - VII B 54/08
    Daher liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder gänzlich unbeachtet gelassen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 19. November 2002 X B 78/01, BFH/NV 2003, 335, m.w.N.).
  • BFH, 12.10.2010 - I B 190/09

    Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde - Überraschungsentscheidung -

    Substantiierte Ausführungen dazu gehören allgemein zu einer ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör (BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 2004 I B 186/03, BFH/NV 2005, 40; vom 4. November 2008 VII B 54/08, BFH/NV 2009, 423; vom 29. Januar 2010 IX B 157/09, BFH/NV 2010, 920); sie wären speziell im Streitfall vor allem deshalb notwendig gewesen, weil davon auszugehen ist, dass das FG den von der Klägerin nachgereichten Schriftsatz berücksichtigt hat.
  • BFH, 12.07.2012 - I B 131/11

    Keine Überraschungsentscheidung bei Schriftsatzfrist

    Substantiierte Ausführungen dazu gehören indes zu einer ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör (Senatsbeschluss vom 21. Juli 2004 I B 186/03, BFH/NV 2005, 40; BFH-Beschlüsse vom 4. November 2008 VII B 54/08, BFH/NV 2009, 423; vom 29. Januar 2010 IX B 157/09, BFH/NV 2010, 920).
  • FG München, 29.09.2010 - 4 K 4158/06

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Kostentragungspflicht

    Für den Entlastungsbeweis ist substantiiert darzulegen, weshalb die Gefährdung von Auftraggeberinteressen im Einzelfall ausgeschlossen werden kann (BFH-Beschluss vom 4. November 2008 VII B 54/08, BFH/NV 2009, 423).
  • FG München, 31.05.2017 - 4 K 1990/16

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermutung des Vermögensverfalles

    Für den Entlastungsbeweis ist substantiiert darzulegen, weshalb die Gefährdung von Auftraggeberinteressen im Einzelfall ausgeschlossen werden kann (BFH-Beschluss vom 4. November 2008 VII B 54/08, BFH/NV 2009, 423).
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